Waldbrände gefährden Lebensräume für Tiere und Pflanzen und Erholungszonen für uns Menschen. Dabei haben nur fünf Prozent der Waldbrände natürliche Ursachen wie Blitzschlag. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Mehrzahl der Waldbrände durch Menschen verursacht werden – entweder durch Fahrlässigkeit oder durch aktive Brandstiftung.
Eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein im trockenen Gras abgestelltes Fahrzeug mit heißem Katalysator kann hierfür schon ausreichen.
Die Waldbrandgefahr ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Jahreszeit: Die Waldbrandsaison beginnt im März und endet im Oktober.
- Witterung: Längere Trockenperioden und Hitze sorgen für ein Austrocknen der Vegetation und schaffen somit viel brennbares Material.
- Standort: Sandige Böden speichern weniger Wasser und trocknen somit schneller aus.
- Vegetation: Nadelholzreinbestände sind durch das leicht brennbare Harz besonders gefährdet. Lichte Wälder trocknen in der Bodenvegetation schneller aus.
Wald und Holz NRW arbeitet zur Vorbeugung und bei der Bekämpfung von Waldbränden eng mit den örtlichen Feuerwehren zusammen. Zur Vorsorge von Waldbränden stehen an vorderster Stelle der Bau und die Instandhaltung einer für die Feuerwehren nutzbaren Infrastruktur. Das heißt Wege müssen ganzjährig für Einsatzfahrzeuge befahrbar sein und die Wasserversorgung muss sichergestellt werden. In Waldinfo.NRW werden für die Feuerwehren wichtige Geodaten wie zum Beispiel zu Wegen oder Wasserentnahmestellen bereitgestellt und stets aktuell gehalten.
Es ist wichtig, den Einsatzfall regelmäßig zu üben. Hier stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz NRW den örtlichen Feuerwehren mit Rat und Tat zur Seite, sei es bei kleineren lokalen Übungen, Ausbildungsveranstaltungen oder großen kreisübergreifenden Waldbrandübungen.
Im Fall eines Waldbrandes unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz NRW die Feuerwehren auf Anforderung mit forstfachlicher Expertise und ihrer Kenntnis über die örtlichen Verhältnisse. Die Erreichbarkeit wird über eine Rufbereitschaft in den Regionalforstämtern und der Zentrale sichergestellt. Für das Löschen der Brände ist immer die Feuerwehr zuständig.