Wald und Wild

In Nordrhein-Westfalen sind Wald und Wild untrennbar miteinander verbunden. Das Ökosystem Wald ist äußerst komplex und umfasst einen Verbund von Lebensräumen verschiedener Tiere und Pflanzen, die unter bestimmten klimatischen und standörtlichen Bedingungen in vielfältigen Wechselbeziehungen miteinander stehen. Zur Lebensgemeinschaft Wald gehört selbstverständlich ein gesunder Wildbestand.

Zwei Männer stehen im Wald zwischen unterschiedlich hohen Bäumen und messen etwas nach, einer hockt auf dem Boden und der andere hat ein Tablet in der Hand.

In den Wäldern Nordrhein-Westfalens leben verschiedene Schalenwildarten wie Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild. Diese ziehen überall ihre Fährten und sind ein wichtiger Bestandteil der Waldökosysteme.

Herausforderungen im Klimawandel

Die dramatischen Waldschäden der vergangenen Jahre haben die Bedeutung eines ausgewogenen Wald-Wild-Verhältnisses verstärkt. Große Kahlflächen verändern das Bild der Wälder in NRW vor allem in den Mittelgebirgen. Diese Schadflächen müssen in den kommenden Jahren wiederbewaldet werden, was neue Herausforderungen für das Wildtiermanagement mit sich bringt.

Der Klimawandel zwingt zu einem verstärkten Waldumbau hin zu klimaresilienten Mischwäldern. Hierbei ist die Naturverjüngung ein wichtiger Baustein, da die daraus entstehenden Bäume von einer ungestörten Wurzelentwicklung profitieren und eine höhere Vitalität und Stabilität aufweisen. Überhöhte Wildbestände können jedoch das Ziel gefährden, mehrere Baumarten in den künftigen Beständen zu etablieren.

Grundsätze des Wildtiermanagements

Die Ausübung der Jagd in Nordrhein-Westfalen soll tierschutzgerecht und nachhaltig erfolgen, und dazu beitragen, naturnahe Forstwirtschaft auf ganzer Fläche zu ermöglichen. Eine verantwortungsvolle Jagd leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Erhaltung naturnaher Wälder und zur Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit für den gesamten Naturhaushalt.

Die Hauptziele umfassen:

  • gesunde Wildbestände, die den Waldökosystemen entsprechen 
  • Wildschäden in der Forstwirtschaft minimieren
  • hochwertiges Wildbret nachhaltig nutzen

Anpassung der Schalenwildbestände als Schlüssel für den Waldumbau

Angepasste Wildbestände sind eine zentrale Voraussetzung für klimastabile Mischwälder. Der Klimawandel zwingt zu einem verstärkten Waldumbau hin zu strukturreichen, artenreichen Mischwäldern, die ohne kostenintensive Schutzmaßnahmen heranwachsen können.

Überhöhte Schalenwildbestände gefährden die waldbaulichen Entwicklungsziele oder machen sie sogar unmöglich. Die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Hauptbaumarten muss im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein. Dies erfordert eine dauerhafte Regulierung der Schalenwildbestände auf ein waldverträgliches, an die Lebensraumkapazität angepasstes Maß.

Monitoring und Bewertung

Zur Beurteilung der Wildbestände dient das Verbissgutachten als wichtiges Instrument. Mit diesem wird festgestellt, ob und inwieweit das waldbauliche Ziel - die Schaffung und der Erhalt artenreicher, sich natürlich verjüngender Wälder - durch den Einfluss des Schalenwildes gefährdet ist. Das Gutachten enthält in Abhängigkeit zur ermittelten Gefährdungseinstufung Handlungsempfehlungen für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. 

Wildtierpopulationen, insbesondere die des Rotwildes, können nur großräumig und über Jagdgrenzen hinweg nach einheitlichen Maßstäben bewirtschaftet werden. Eine präzise Erfassung der Bestände sowie der Verbiss- und Schälschäden ist notwendig, um ein einheitliches Bild des Bestandes, seiner Verteilung und seiner Auswirkung auf die Waldentwicklung zu erhalten.

Aktuelle Jagdverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Die Gesetzgebung zur Jagd hat sowohl die Interessen der Jägerinnen und Jäger als auch die der übrigen Bevölkerung zu berücksichtigen. Die für den rechtlichen Rahmen beziehungsweise dessen Einhaltung zuständigen Jagdbehörden sind:

Oberste Jagdbehörde

  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) als oberste Jagdbehörde.

Untere Jagdbehörden

  • 53 Untere Jagdbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese sind nach wie vor für die praktische Umsetzung des Jagdrechts vor Ort zuständig, einschließlich der Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.

Wichtige Strukturreformen seit 2014

Wegfall der oberen Jagdbehörde

Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes im März 2014 wurde die obere Jagdbehörde aufgelöst. Die Jagdverwaltung in NRW ist seitdem nur noch zweistufig aufgebaut.

Neuordnung der Forschungseinrichtungen (2025)

Im April 2025 erfolgte eine bedeutende Neuorganisation der Landesoberbehörden:

  • Das bisherige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wurde zum Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) umbenannt.
  • Gleichzeitig wurde das neue Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) mit Hauptsitz in Recklinghausen gegründet.

Aktuelle Zuständigkeit der Forschungsstelle

Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement gehört seit April 2025 zum neu gegründeten Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE). Sie ist dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeordnet.

Die Forschungsstelle befasst sich mit:

  • Lebens- und Umweltbedingungen des Wildes in Nordrhein-Westfalen
  • Wildkrankheiten und deren Bekämpfung
  • Wildtiermanagement und Wildschadenverhütung
  • Alters- und Bestimmungsuntersuchungen
  • Fortbildungen und Mitwirkung in der Berufsausbildung

Kontaktinformationen

Für aktuelle Anfragen zu jagdlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an:

  • Oberste Jagdbehörde: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 
  • Forschungsstelle: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE), Recklinghausen
  • Örtliche Angelegenheiten: Ihre zuständige untere Jagdbehörde bei Kreis oder kreisfreier Stadt