Der Staatswald, auch Landeswald genannt, hat für die Menschen in Nordrhein-Westfalen eine besondere Bedeutung. Wald und Holz NRW bewirtschaftet aktuell rund 118.900 Hektar landeseigenen Grundbesitz. Hinzu kommen rund 1.190 Hektar angepachtete Waldfläche. Davon werden rund 7.920 Hektar im Nationalpark Eifel geschützt und entwickelt. Die übrige Fläche wird nach den Grundsätzen einer naturnahen Waldwirtschaft gepflegt und genutzt. Damit besitzt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen einen vergleichsweise kleinen landeseigenen Forstbetrieb, der nur 13 % der Gesamtwaldfläche einnimmt.
Die Staatswaldschwerpunkte liegen in der Rheinschiene, der Eifel, am Niederrhein, in Ostwestfalen und in Südwestfalen und sind rund um die Verdichtungsräume an Rhein und Ruhr angeordnet. Sie reichen vom Ballungsraum bis zum Teil tief in die ländlichen Räume.
Entsprechend bedeutungsvoll sind diese Staatswaldflächen einerseits für die Erholung der etwa 18 Mio. überwiegend in urbanen Räumen lebenden Menschen, aber auch für den Natur- und Artenschutz in NRW.
Bei den Flächen handelt es sich zum größten Teil um mehr als 200 Jahre alten Staatswald aus der Säkularisation, also der staatlichen Übernahme kirchlichen Eigentums oder gar ehemals landesherrlichen Besitz. Ein geringerer Teil wurde im Laufe der Jahrzehnte zur Verbesserung von Grundstücks- und Grenzverläufen (Arrondierung) aus Privatbesitz angekauft.
Multifunktionale Waldbewirtschaftung
Auf dem weit überwiegenden Teil der Staatswaldflächen erfolgt die Bewirtschaftung mit multifunktionaler Zielsetzung. Es werden nebeneinander und synergetisch Holznutzung und Schutz- und Erholungsleistungen aus einer Hand durch die Försterinnen und Förster erbracht. „Schutz durch Nutzung“ lautet insgesamt der beherrschende Grundsatz, mit dem in Zukunft auch den Herausforderungen des Klimawandels aktiv und für andere Waldbesitzarten in NRW beispielhaft begegnet werden soll. Das ist insbesondere dort wichtig, wo Wald in Naturschutz- oder FFH-Gebieten bewirtschaftet wird. Diese hohen naturschutzrechtlichen Schutzkategorien betreffen mehr als die Hälfte der landeseigenen Waldflächen.
Zum Konzept einer umfassenden Nachhaltigkeit gehört auch, dass auf Teilflächen eine natürliche Waldentwicklung ohne Holznutzung, nicht nur im Nationalpark, zugelassen wird. In Naturwaldzellen, Wildnisentwicklungsgebieten und in gesetzlich geschützten Sonderbiotopen werden grundsätzlich keine bzw. ausschließlich solche Maßnahmen ergriffen, die die Entwicklung zu natürlichen Waldgesellschaften ohne Holznutzung ermöglichen. Darüber hinaus werden auf der gesamten Waldfläche überall einzelne Bäume ausgewählt, markiert und als Biotopbäume dauerhaft im Wald belassen.
So ergeben sich umfassende ökologische, soziale und ökonomische Ökosystemleistungen der modernen nachhaltigen Bewirtschaftung des Staatswaldes in NRW. Die Umsetzung einer solchen ökonomisch erfolgreichen und dabei sozial und ökologisch nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen. So ist der Landeseigene Forstbetrieb nach den Standards beider großer Forstzertifizierungssysteme (PEFC® und FSC®*) zertifiziert.
*(FSC®-C106889)