Der strikte und dauerhafte Verzicht auf die forstliche Bewirtschaftung von Wäldern bildet einen Baustein in der Strategie von Wald und Holz NRW zur Sicherung der waldtypischen Biodiversität. Dabei wird das Ziel verfolgt, die natürlichen Lebensabläufe im Wald möglichst vollständig zu ermöglichen, ohne dabei durch menschliche Eingriffe eine Richtung vorzugeben. So können sich Waldentwicklungsphasen und -strukturen entwickeln, die in bewirtschafteten Wäldern unterrepräsentiert sind. Dies gilt insbesondere für Alters- und Zerfallsphasen sowie frühe Sukzessionsstadien auf belassenen Störungsflächen mit hoher Bedeutung für die Biodiversität.
Warum verzichten wir auf die Holznutzung?
Wälder mit natürlicher Entwicklung leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der waldtypischen Biodiversität. Insbesondere Artengruppen, die auf reife Waldentwicklungsphasen mit hohen Alt- und Totholzmengen angewiesen sind, profitieren von dem dauerhaften Nutzungsverzicht. Naturwälder stellen einen Rückzugsraum für seltene und gefährdete Arten dar, ermöglichen die Wiederbesiedlung umgebender Wirtschaftswälder und leisten einen Betrag zum Biotopverbund.
Während bewirtschaftete Wälder den wertvollen Rohstoff Holz liefern, erlauben nutzungsfreie Wälder einen weitgehend ungestörten Ablauf evolutionärer Prozesse, da waldbauliche Eingriffe unterbleiben. Sie bilden daher einen bedeutenden Pool zum Erhalt der natürlichen genetischen Vielfalt der heimischen Baumarten und sichern deren Anpassungspotential an den Klimawandel.
Weiterhin leisten sie einen nennenswerten Beitrag zur Abmilderung des Klimawandels. Weit über das reguläre Nutzungsalter hinaus, können sie zusätzlichen Kohlenstoff in lebender und toter Biomasse sowie im Boden speichern. Dabei geht ihre Bedeutung als Kohlenstoffsenke mit der Zeit zurück, während ihre Speicherfunktion nach gegenwärtigem Wissenstand stabil bleibt.
Eine besondere Bedeutung besitzen Naturwälder als Referenzflächen für die natürlichen Anpassungspotenziale und -grenzen unserer Wälder im Klimawandel. Hier kann überprüft werden, inwieweit sich naturnahe Wälder in Abhängigkeit von den Standortbedingungen an die Folgen des Klimawandels anpassen können, wenn keine aktiven waldbaulichen Maßnahmen zur Klimaanpassung durchgeführt werden und wie natürliche Prozesse auch zukünftig für ein klimaangepasstes Waldmanagement genutzt werden können.
In Naturwaldzellen, Wildnisentwicklungsgebieten und im Nationalpark Eifel ist die natürliche Waldentwicklung dauerhaft gesetzlich geschützt. Wald und Holz NRW betreut die Naturwaldzellen sowie die Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald.
Naturwaldzellen: schützen – forschen – lernen
Im Jahr 1971 hat die Forstverwaltung Nordrhein-Westfalen mit der Ausweisung der Naturwaldzellen im Landeswald begonnen. Inzwischen existieren in NRW 75 Naturwaldzellen, in denen die selbstgesteuerten Prozesse unserer Wälder geschützt und erforscht werden. Sie sind nach § 49 Absatz 5 des Landesforstgesetzes NRW geschützt. Die Gesamtfläche beträgt 1.694 Hektar mit einer Größe von 1,5 bis 110 Hektar. Die Naturwaldzellen spiegeln das gesamte Spektrum der Waldtypen und Wuchsgebiete in NRW mit ihren unterschiedlichen Gesteinen, Böden und Klimabedingungen wider. Abgesehen von notwendigen Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen sind Eingriffe verboten. Das Verlassen der Wege ist untersagt. In den Naturwaldzellen finden sich Forschungsflächen, auf denen in regelmäßigen Abständen die Entwicklung der Waldökosysteme vom Wirtschafts- zum Naturwald untersucht wird.
In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Forstwissenschaft und Naturschutz hat Wald und Holz NRW ein neues Forschungskonzept für die nordrhein-westfälischen Naturwaldzellen erarbeitet. Es war das Ziel, die Naturwaldforschung an aktuelle gesellschaftliche Fragen anzupassen, neue wissenschaftlichen Methoden zu berücksichtigen sowie die Aktivitäten mit anderen Prozessschutzflächen in NRW und anderen Bundesländern stärker zu verzahnen. Gleichzeitig sollen die langjährigen Zeitreihen weitergeführt werden. Das Konzept wurde im Mai 2022 auf der Tagung „50 Jahre Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt.
Wildnisentwicklung in NRW
Wildnisentwicklungsgebiete sind weitere Waldgebiete, in denen keine Holznutzung mehr stattfindet. Sie sind mit der Zielsetzung „Wildnisentwicklung“ als Naturschutzgebiete nach § 40 des Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt. Sie sollen insbesondere den an die Alters- und Zerfallsphase gebundenen Pflanzen- und Tierarten einen geeigneten Lebensraum bieten. Gleichzeitig machen sie die Wildnis für die Menschen erlebbar.
Seit 2017 wurden 108 Wildnisentwicklungsgebiete im Landeswald ausgewiesen, die sich teilweise aus mehreren Teilflächen zusammensetzen. Die Gesamtfläche beträgt 7.803 Hektar mit einer Einzelgröße von zwei bis 110 Hektar. In den ersten Jahren nach der Ausweisung können noch Ersteinrichtungsmaßnahmen durchgeführt werden (z.B. Entnahme nichtstandortheimischer Gehölze und invasiver Arten, Rückbau von menschlichen Beeinträchtigungen wie Entwässerungsgräben). Abgesehen von notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und Saatgutgewinnung sind darüber hinaus gehende Eingriffe verboten. Die Wildnisentwicklungsgebiete sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Da sie aber überwiegend in Naturschutzgebieten liegen, ist das Betreten abseits der Wege in der Regel verboten, genauso wie das Sammeln von Pflanzen oder Pilzen.
Auch private und kommunale Waldbesitzer können Waldbestände als Wildnisentwicklungsgebiete schützen lassen. Dies erfolgt über das MUNV NRW. Dazu erstellen LANUK NRW und Wald und Holz NRW gemeinsam ein Gutachten, um die Wildniseignung zu prüfen.