In den vergangenen Jahren gab es immer wieder größere Sturmereignisse, die in den Wäldern Nordrhein-Westfalens zum Teil verheerende Schäden anrichteten und deren Folgen heute noch sichtbar sind.
In der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2007 verwüstete der Orkan Kyrill allein in Nordrhein-Westfalen eine Waldfläche von rund 50.000 ha und verursachte dadurch einen Schaden von 1,5 Mrd. Euro. Die Aufarbeitung der insgesamt 15,7 Millionen Festmeter brachten sowohl Waldbesitz als auch Forstleute an den Rand der Belastbarkeit. In der Folge stellten sich Fragen, wie das angefallene Holz vermarktet und die nun kahlen Flächen wiederbewaldet werden können. Es mussten neue Wege gebaut und Lager für das Holz eingerichtet werden, denn auch die Sägewerke konnten die großen Holzmengen nicht bewältigen. Die Kahlflächen wurden zum überwiegenden Teil aktiv durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer wieder aufgeforstet, die Baumartenverteilung verschob sich dadurch zugunsten eines nun höheren Laubholzanteils.
Im Jahr 2018 sorgte der Sturm Friederike für eine Schadfläche von rund 5.000 ha und eine Schadholzmenge von 1,4 Millionen Festmetern. Durch die anschließenden Trockenjahre waren die Folgen noch weit gravierender als die des Sturms Kyrill. Das liegende Sturmholz bot beste Brutbedingungen für den Buchdrucker, eine Art des Fichtenborkenkäfers, der in den folgenden Jahren eine Waldfläche von knapp 140.000 ha zum Absterben brachte.
Welche Pflichten haben Waldbesitzende nach einem Sturm?
Nach einem Sturm stellt sich für die Waldbesitzenden die Frage, welche Aufgaben nun zu erledigen sind:
- Räumung eigener Forstwege: Dies ist nicht verpflichtend, allerdings ist die Freiräumung der Wege oftmals notwendig, um die Waldflächen wieder erreichbar zu machen
- Verkehrssicherungspflicht: Dort wo eine Verkehrssicherungspflicht gilt (z.B. entlang öffentlicher Straßen oder angrenzend an Bebauung) sind außerhalb der Regelkontrollintervalle Zusatzkontrollen vorzunehmen.
- Waldschutz: Der Wald ist vor Schädlingen wie dem Borkenkäfer zu schützen. Mit Käfern befallenes Schadholz muss schnellstmöglich aus dem Wald gebracht werden oder unter Umständen durch den gezielten Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel unschädlich gemacht werden.
- Wiederaufforstung: Kahlflächen müssen wieder aufgeforstet werden. Dies kann durch natürliche Verjüngung oder Pflanzung bzw. Saat geschehen.
Für alle Fragen hierzu stehen die Revierleitungen von Wald und Holz NRW beratend zur Verfügung.