Jagdangebote

Die Ausübung der Jagd in Nordrhein-Westfalen soll tierschutzgerecht und nachhaltig erfolgen und dazu beitragen, naturnahe Forstwirtschaft auf ganzer Fläche zu ermöglichen. Voraussetzung ist ein harmonisches Zusammenspiel von Grundeigentümern, Jagdgenossenschaften, Jagdausübungsberechtigten, den Jagdbehörden und der Forstverwaltung.

Ein Jagd-Hochsitz stehen an einem Waldweg.

Jagen im Staatswald

Pirschbezirke Informationen und Vergabe

Die Vergabe der Pirschbezirke für das Jagdjahr 2027/2028 ist abgeschlossen. Neue Angebote finden Sie voraussichtlich wieder Anfang des Jahres 2027 an dieser Stelle.

Individuelle Jagdangebote im Staatswald

Unsere Forstämter, die Staatswald bewirtschaften, bieten Ihnen auf Wunsch individuelle, saisonale Jagdangebote an. Diese umfassen verschiedene Wildarten und Jagdzeiten entsprechend der aktuellen Landesjagdzeitenverordnung.

Besondere Regelungen gelten in Kalamitätsgebieten, wo teilweise Schonzeitaufhebungen für Rehwild im April möglich sind.

Bei Interesse an einem individuellen Jagdangebot richten Sie Ihre Anfragen bitte direkt an das zuständige Forstamt

Ansitzdrückjagden Hinweise und Informationen

Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an unseren Ansitzdrückjagden. Wenn Sie an einer Ansitzdrückjagd teilnehmen möchten, richten Sie bitte eine Anfrage direkt an das zuständige Forstamt.

Zur Teilnahme an einer Ansitzdrückjagd sind neben dem Besitz eines gültigen Jagdscheines ein aktueller Nachweis der Schießfertigkeit sowie das Tragen von zusätzlicher Warnkleidung zwingend vorgeschrieben.

Der sichere und professionelle Umgang mit der Waffe trägt in besonderem Maße zur tierschutzgerechten und damit waidgerechten und unfallfreien Jagdausübung im Landesbetrieb bei.

Für alle Jägerinnen und Jäger gilt gemäß den Vorgaben des Landesjagdgesetzes, dass für die Teilnahme an Bewegungsjagden ein Nachweis der besonderen Schießfertigkeit jährlich neu erbracht werden und vorliegen muss. Der Übungsnachweis kann sowohl auf einem Schießstand als auch in einem Schießkino erbracht werden.

Aus Sicherheitsgründen müssen alle Schützen und Treiber, die sich an einer Ansitzdrückjagd von Wald und Holz NRW beteiligen, zusätzliche Warnbekleidung tragen. Zu dem bisher vorgeschriebenen roten Hutband für Schützen und der Warnbekleidung für Treiber ist das Tragen von Warnbekleidung im Bereich der Verwaltungsjagd des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Staatswald) für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jagd zwingend vorgeschrieben.

Als Warnkleidung kann getragen werden:

  • Warnweste oder Warnjacke in Signalfarben (z.B. Orange)
  • Waldarbeiterschutzjacke mit ausreichenden Anteilen (1/3 der Oberfläche im Brust- und Rückenbereich) an Signalfarben (z.B. Rot, Gelb, Orange)
  • Spezielle Warn-Tarnjacken zur Jagdausübung (z.B. Camouflage in Orange)

Ergebnisse der wildbiologischen Forschung zeigen, dass die Farbe Orange durch das Wild nur schlecht wahrgenommen wird und sogar eine deutlich bessere Tarnwirkung entfaltet als die Farbe Grün. Die Signalwirkung von leuchtenden Farben für das menschliche Auge ist unbestritten und bringt einen hohen Sicherheitsgewinn für alle Teilnehmer einer Ansitzdrückjagd.