Importe von Forstpflanzen inkl. Holz

In einem blauen Container liegen viele Holzbretter übereinander gestapelt.

Holzimportbestimmungen

Um eine für Sie maßgeschneiderte Zusammenstellung der gesetzlichen Regelungen zur Einfuhr von Forstpflanzen und deren Produkte, inkl. Holz in Form von Rundholz, Schnittholz bis hin zu Hackschnitzel in die "Europäische Union" und in die Bundesrepublik Deutschland erstellen zu können, können Sie das nachfolgende Formular "Importanfrage" ausfüllen und per Mailanhang an die dort genannte Mailadresse senden - die Antwort erhalten Sie innerhalb weniger Tage.

Formular Importanfrage

In vielen Fällen müssen Sie sich als Importeur registrieren lassen.
Den Registrierungsantrag finden Sie unter Dokumente zum Download. Im nächsten Schritt findet vor Ort eine Einweisung mit folgender Einweisungsdokumentation statt.  

Registrierte Firmen werden dann im dreijährigen Rhythmus geprüft.
Hier die Checkliste dazu. 

Import von Rot- und Weißeichenrundholz

Der Import von Rot- und Weißeichenrundholz in Rinde aus den USA ist wegen der Gefahr der Einschleppung des Verursachers der Eichenwelke (Pilz: Ceratocystis fagacearum (Bretz) Hunt) zurzeit nicht möglich. 

Jedoch besteht die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, gemäß Verordnung (EU) 2023/1312, zur Einfuhr von Eichenrundholz in der Regel zur Furnierherstellung.
Zur Antragstellung dieser Ausnahmegenehmigung nutzen Sie bitte das Formular "Importanfrage".

Beantragung einer Importbeschau und Gebühren

2-Faktor Authentifizierung in TRACES NT
Um TRACES NT nutzen zu können, ist eine 2-Faktor Authentifizierung erforderlich. 

Die SMS-Authentifizierung für den EU-Login wird aus Sicherheitsgründen zum 1. April 2025 eingestellt. Um eine fortwährende Nutzung von TRACES NT über den 1. April 2025 zu gewährleisten, richten Sie bitte frühzeitig einen alternativen 2. Faktor im EU-Login-Profil ein.

Eine "pflanzengesundheitliche Importkontrolle" können Sie über das EU-Portal "TRACES" beantragen.

Weiterführende Informationen und Anleitungen finden Sie unter diesem Link.

Alle Gebühren finden Sie unter Dokumente zum Download unten. 

Besondere Ausnahmeregelungen bei Holzimporten

Ausnahmen für die Einfuhr bestimmter Warenarten und Holzimporten finden Sie hier.

CITES - Abkommen und Holzbestimmung

Tropenholz und Washingtoner Artenschutzabkommen - CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora 

Ziel dieser Bestimmung ist der Schutz bestimmter freilebender Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel. Die zuständigen Behörden für die Kontrolle der Einfuhren sind die Zolldienststellen. Hier finden Sie weitere allgemeine und holzspezifische Informationen und eine Stelle, welche Ihnen bei der Holzbestimmung weiterhelfen kann.