Europaweit geltendes Verfahren
Dieses Verfahren betrifft Importsendungen mit Verpackungsholz (VPH) aus China, Belarus und Indien für näher bestimmte Waren und gilt bis zum 31.12.2026.
Die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 durchgeführten Pflanzengesundheitskontrollen haben ergeben, dass das Verpackungsmaterial aus Holz, das für die Beförderung bestimmter Waren mit Ursprung in Belarus, Indien und China verwendet wird, nicht immer den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/2031 entspricht. Die von den Mitgliedstaaten festgestellten Verstöße zeigen, dass ein erhöhtes Risiko der Einschleppung lebender Schädlinge mit dem Verpackungsmaterial aus Holz besteht, das für die Beförderung bestimmter Waren aus diesen drei Ursprungsländern verwendet wird und dass diese Waren weiterhin besonderen Kontrollen unterzogen werden sollten. Die EU hat deshalb mit der Durchführungsverordnung 2024/288 die o.g. Durchführungsverordnung ersetzt und festgelegt, dass bestimmte Waren nach wie vor intensiv untersucht werden müssen.
Die aktuelle Durchführungsverordnung 2024/288 inklusive der Liste mit den 10 KN-Codes finden Sie hier.
National geltendes Verfahren
Mit den Verordnungen (EU) 2017/625 und 2019/2125 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, risikobasiert besondere amtliche Kontrollen bei Verpackungsmaterial aus Holz durchzuführen. Beim national geltenden Verfahren handelt es sich somit um KN-Codes die auf Grund von vorangegangen Beanstandungen von Holzverpackungen zur Beschau angemeldet werden müssen. Diese KN-Codes sind in der nationalen Risikowarenliste aufgeführt.
Wie Untersuchungen belegen, liegt bei bestimmten niedrigpreisigen Warengruppen ein größeres Risiko der Verschleppung von Schadorganismen in den häufig minderwertigen Holzverpackungen vor.
Für Importfirmen solcher Risikowaren i.V.m Holzverpackungen bestehen verschiedene gesetzliche Pflichten. Infoblatt Importkontrollen von Risikowaren
Sie sind u.a. verpflichtet, Sendungen von Risikowaren unverzüglich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst anzumelden. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Die Anmeldung der hier genannten Sendungen erfolgt im Programm TRACES an deutschen Grenzkontrollstellen.
Die Beschau kann an der Grenzkontrollstelle oder im Transfer an einer genehmigten Kontrollstelle stattfinden.
Den Antrag zur Genehmigung finden Sie hier.
Hier finden Sie die Checkliste mit den Anforderungen.
Alle Gebühren finden Sie unter Dokumente zum Download unten.
Nachkontrollen und Kontrollen von nicht anmeldepflichtigen Sendungen
Da nicht alle anmeldepflichtigen Sendungen an den EU-Grenzkontrollstellen physisch beschaut werden können, sieht die EU-Verordnung 2017/625 vor, dass die zuständigen Pflanzengesundheitsdienste, Nachkontrollen durchführen.
Grundsätzlich gilt, dass bei der Einfuhr in die EU alles Verpackungsmaterial aus Holz, mit einer Vollholzstärke ab 6mm, dem weltweit gültigen Standard ISPM 15 unterliegen. Dies bedeutet, dass dieses Verpackungsmaterial aus Holz entrindet ist und einer Behandlung unterzogen wurde. Das Verfahren wird, in Form einer Markierung auf dem Holz, bestätigt.
Auch nicht anmeldepflichtige Sendungen in Holz verpackt, unterliegen somit den EU- Einfuhrbestimmungen, um eine Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. Daher ist es auch hier erforderlich, Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die o.g. Bestimmungen eingehalten werden.
Bitte unterstützen Sie Wald und Holz NRW, zum Schutz unserer Wälder und Erholungsgebiete, bei der Durchführung dieser Kontrollen.
Online Portal für Ihren Antrag auf eine Importbeschau
2-Faktor Authentifizierung in TRACES NT
Um TRACES NT nutzen zu können, ist eine 2-Faktor Authentifizierung erforderlich.
Zum 1. April 2026 ist die SMS-Authentifizierung für den EU-Login wird aus Sicherheitsgründen eingestellt worden. Um eine fortwährende Nutzung von TRACES NT über den 1. April 2025 zu gewährleisten, richten Sie bitte frühzeitig einen alternativen 2. Faktor im EU-Login-Profil ein.
Eine "pflanzengesundheitliche Importkontrolle" ist über das EU-Internetportal "TRACES" zu beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie beim Julius Kühn-Institut.