Forstschädliche Mäuse an jungen Pflanzen

Der Fraß durch Kurzschwanzmäuse richtet bei massenhaftem Auftreten (auch „Gradation“ genannt) empfindliche Schäden an Forstkulturen an. Sie zählen zu den Wühlmausarten. Kopf und Körper sind gedrungen, die Augen klein, die Ohren kurz. Dies unterscheidet sie von den geschützten, nicht forstschädlichen Langschwanzmäusen. 

Eine braune Maus sitz auf dem Boden zwischen grünen Pflanzen.

Zu den Kurzschwanzmäusen gehören Erd-, Feld-, Rötel- und Schermaus. Diese Arten gefährden besonders Aufforstungen nach Windwürfen oder Erstaufforstungskulturen. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Gefährdung der verschiedenen Baumarten.

Gefährdung verschiedener Baumarten gegenüber Mäuseschäden
Gefährdungsgrad der Baumarten 
 Erd-, Feld- und RötelmausSchermaus
stark
(auch in Nicht-Gradationsjahren Gefährdung möglich)
Buche, Hainbuche, Kirsche, Esche, Ahorne, Wildobst, Weiden, LärcheBuche, Hainbuche, Eichen, Kirsche, Esche, Ahorne, Wildobst
mittel
(überwiegend nur in Gradationsjahren)
Douglasie, Fichte, Kiefer (Hochgebirge), Eichen, Roteiche, Pappeln, RobinieFichte, Douglasie, Tanne, Lärche, Strobe, Pappeln
nicht oder schwach
(auch in Gradationsjahren meist nicht oder nur schwach)
Kiefer, Strobe, Tanne, Linden, Hängebirke, Erlen, Aspe, Walnuss, Schwarznuss, Vogelbeere, MehlbeereKiefer, Linden, Hängebirke, Erlen, Aspe, Walnuss, Schwarznuss, Robinie
Im Schnee liegt ein angenagter Stock auf einer Fläche, die mit Moos und Gras bedeckt ist.

Vorbeugende und technische Maßnahmen zur Schadensabwehr 

„Gras, Maus, Aus“ ist ein altes Sprichwort aus der Forstwirtschaft. Es bedeutet, dass die Vergrasung auf Waldflächen in aller Regel eine Vermehrung von (Kurzschwanz-) Mausarten zur Folge hat, die junge Pflanzen zum Absterben bringen können. Denn eine Vergrasung des Waldbodens bietet Mäusen ein üppiges Deckungs- und Nahrungsangebot. Daher wirken waldbauliche Maßnahmen dann vorbeugend gegen Mäuseschäden, wenn sie eine Vergrasung vermeiden. Zum Beispiel kann sich unter einem Altholzschirm oder unter Vorwaldbaumarten die Grasvegetation meist weniger ausgeprägt entwickeln. Eine Beimischung schnellwachsender Baumarten führt bei Bestandsbegründungen zu früherem Dichtschluss der Baumkronen und somit zum Rückgang des Graswachstums in der Krautschicht. Auch die Wahl geeigneter Baumarten senkt das Risiko von Fraßschäden. Die genannten waldbaulichen Maßnahmen wirken auch in Bezug auf Schermäuse.

Die Regulierung der Begleitvegetation kann ebenfalls helfen, den Aufbau einer Massenvermehrung zu verhindern. Diese Methode ist bei einer bereits erhöhten Mäusepopulation im Spätsommer oder Herbst allerdings höchstens vorsichtig anzuwenden. Aufgrund des plötzlichen Nahrungsmangels kann es dazu kommen, dass die Bäumchen dann bereits im Sommer benagt werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Forstpflanzen durch die Bearbeitung nicht verletzt werden. Der austretende Saft regt die Mäuse andernfalls zum vorzeitigen Benagen der Rinde an. Treib- und Füllhölzer wie Holunder oder Birke sollten nicht entfernt werden, denn sie stellen ein alternatives Nahrungsangebot für Mäuse dar.

Durch das Aufstellen von Sitzkrücken (Julen) für natürliche Gegenspieler wie Greife und Eulen verbessert deren Jagderfolge auf Mäuse. Julen sollten am Zaun aufgestellt werden, nicht direkt auf der Kulturfläche, da gerade Mäusebussarde aufgrund ihrer Jagdstrategie am Zaun hängen bleiben können.

Prognose und Folgerungen für die Bekämpfung 

Nach den zu beachtenden Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes und aufgrund bestehender Auflagen ist vor einer Mäusebekämpfung eine Gefährdungseinschätzung vorgeschrieben. Hierbei dienen Prognosemethoden als Entscheidungshilfe. Neben den Ergebnissen der Erhebung sollten zusätzlich als weitere Kriterien vor Ort in die Entscheidungsfindung einfließen:

  • Bestockung der Fläche mit fraßgefährdeten Baumarten
  • Ausmaß der Vergrasung
  • Angrenzende Maushabitate
  • Gefährdung des Bestockungszieles.

Folgende Prognosemethoden werden empfohlen:

  • Steckholzmethode
    (geeignet für Erd- und Rötelmäuse)
    Bei dieser Prognose werden mindestens 50 frische Apfelreiser mit einer Länge von 50 bis 80 cm und einem Durchmesser von ca. 0,5 bis 1 cm verwendet. In sehr trockenen Jahren erfolgt die Ausbringung bereits im August, ansonsten im Oktober zum Beginn des Winterfraßes. Die Steckhölzer werden aufrecht im Abstand von zwei Metern in vergraste Stellen gesteckt. Die Kontrolle erfolgt einmal wöchentlich. Sind nach zwei Wochen mindestens 20 Prozent der Steckhölzer deutlich benagt (abgefressene Knospen und kleine einzelne Nagespuren werden nicht mitgewertet), ist mit Schäden durch Kurzschwanzmäuse zu rechnen. Eine Unterscheidung der Arten der Kurzschwanzmäuse ist durch diese Methode nicht möglich.
  • Schadensaufnahme von Nageschäden
    Bei der Schadensaufnahme werden insgesamt rund 100 Pflanzen auf einer Flächendiagonale oder an jeweils zehn Kulturpflanzen auf zehn über die Fläche verteilten Stellen überprüft. Die Lage der Punkte sollte flächenrepräsentativ alle Bereiche der Kulturfläche abdecken, da die Mäusedichte auf der Kulturfläche nicht gleichmäßig ist. Wenn fünf Prozent der Kulturpflanzen oder mehr deutliche Nagespuren aufweisen, kann eine Bekämpfung angezeigt sein. Wird der Schwellenwert nicht erreicht, ist eine Wiederholung der Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll. Empfehlenswert ist eine Dokumentation der Schadaufnahme mit beispielsweise Fotos und formloser Dokumentation. In Bezug auf den Zeitpunkt der Bekämpfung ist es bei normaler Populationsdichte sinnvoll, erst nach dem Abwelken der Vegetation und nach den ersten Nachtfrösten mit der Bekämpfung zu beginnen. Nur bei Nahrungsmangel nehmen die Mäuse die Köder in ausreichendem Maße an. Eine Bekämpfung während der Vegetationszeit bringt meist nicht die erhofften Erfolge, da hohe Vermehrungsraten und Zuwanderung aus der Umgebung die Verluste wieder ausgleichen.
    Stellt man bei einer Massenvermehrung bereits vor November frische Nageschäden fest, sollte die Bekämpfung nach Abwägung der tatsächlichen Gefahr und unter Beachtung der Anwendungsbestimmungen der verwendeten Rodentizide früher beginnen. Bei kühlem Herbstwetter gleichen die Vermehrungsraten Verluste der Population nicht mehr aus. Bei einer Massenvermehrung kann es jedoch zu erneuter Einwanderung von Mäusen aus den Randgebieten kommen.

Bekämpfung

Fangwannen sind als Bekämpfungsmethode von Mäusen im Forst nicht zulässig, da die gefangenen Mäuse erheblichem Stress ausgesetzt sind und keine gezielte Tötung erfolgt. Sie gelten als Lebendfangmethode, die mit erheblichen Auflagen behaftet ist. Auch ist der Einsatz hinsichtlich des Gesundheitsschutzes bedenklich, da sich ein Kontakt mit den Mäusen und deren Ausscheidungen kaum vermeiden lässt. Nach den geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (§§ 1 und 4 TierSchG)  ist eine Bekämpfung mit Schlagfallen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie ist nicht durch den Sachkundenachweis Pflanzenschutz abgedeckt, sondern bedarf einer Sachkunde nach Tierschutzgesetz und unterliegt speziellen Auflagen. Es empfiehlt sich deshalb, auf den Einsatz von Schlagfallen zur Überwachung und Bekämpfung der forstschädlichen Kurzschwanzmäuse zu verzichten. 

Bezüglich der Anwendung von zugelassenen Rodentizid-Ködern sind gesetzliche Regelungen und Anwendungsbestimmungen zu beachten: 

Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 08. September 2021

Nach §4 der PflSchAnwV in Verbindung mit Anhang 2 ist die Ausbringung von zinkphosphidhaltigen Pflanzenschutzmitteln in folgenden Gebieten verboten:
In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes, ausgenommen Trockenmauern im Weinbau. Dies gilt auch in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind insbesondere FFH-Gebiete.

Dieses Verbot ist grundsätzlich zu beachten. Ausnahmen können nur beantragt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden in FFH-Gebieten notwendig ist.

Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) steht rechtlich über den Anwendungsbestimmungen. Diese sind also im Rahmen der PflSchAnwV zu beachten.

Folgende Anwendungsbestimmungen sind bei der Bekämpfung zu beachten:

  • Anwenderbestimmung für die Anwendung in Schutzgebieten
    NT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass eine Anwendung von zinkphosphidhaltigen Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten nicht gestattet ist (§4 der PflSchAnwV) (s.o.).
  • Anwendungsbestimmungen für die Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen
    NT803-1: Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzugs. Bedeutung für den Anwender: Zur Überprüfung der Schutzgebietskulisse und des besonderen Artenschutzes ist die zuständige untere Naturschutzbehörde hinzuzuziehen.
  • Anwendungsbestimmungen bei der Verwendung von Köderstationen
    Bei der Anwendung von Köderstationen zur Bekämpfung entfallen die Anwendungsbestimmungen, NT820-1 und NT803-1, da aufgrund der Anforderungen an die Köderstation (NT680) so weit wie möglich vermieden wird, dass die Köder für den Feldhamster und Vögel zugänglich sind.
    Bedeutung für Anwendung
    Bei einer Anwendung in FFH-Gebieten muss trotz Verwendung einer Köderstation die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde auf „Antrag einer Ausnahmegenehmigung nach §4a Pflanzenschutzanwendungsverordnung“ (s.o.) eingeholt werden. 
    Ansonsten ist eine Mäusebekämpfung bei Verwendung einer geeigneten Köderstation möglich:
    1. in Vorkommensgebieten des Feldhamsters auch zwischen 01. März und 31. Oktober
    2. auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzugs
  • Ausbringung in Köderstation
    Eine sofortige Wirkung der Präparate ist nur zu erwarten, wenn die (leeren) Stationen mindestens 4 Wochen vor der Bekämpfung ausgelegt werden, da die Nager sich an die Köderstationen gewöhnen müssen. Sie bauen diese als »sichere Deckung« in ihre Gangsysteme ein. Auch neu zuwandernde Mäuse werden meist sofort abgefangen, wenn die Grastunnel direkt zu den Stationen führen. Nachteilig ist, dass die Stationen ggf. von dominanten Mäusen genutzt werden und der Zugang anderen Mäusen zum PSM verwehrt wird. Außerdem ist mit den Köderstationen ein hoher Kontroll- und Kostenaufwand verbunden. Je nach Gefährdungsgrad und Flächenform ist ein Verband von 15 x 15 bis maximal 30 x 30 m zu wählen. Die Stationen werden bei konkreter Gefährdung mit Ködern bestückt. Die Köderannahme wird in 1- bis 2-wöchigen Abständen kontrolliert.
    Eine geeignete Köderstation muss der Anwendungsbestimmung NT680-2 entsprechen. Das heißt, sie muss mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sein. Sie muss so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere ist. Die Durchlassgröße der Öffnung für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus darf maximal 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstation ist deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten“ (Stand 2019).
  • Ausbringen ohne Köderstationen
    Das Ausbringen von Rodentiziden außerhalb von Köderstationen ist nur zu empfehlen, wenn eine sofortige Reduktion der Mäusepopulation notwendig und nur erlaubt, wenn diese Anwendungstechnik dafür zugelassen ist. Die Ausbringung erfolgt in jedem Fall verdeckt. Verdeckte Ausbringungsformen sind hierbei die Anwendung in Folienbeuteln oder das Verbringen des Rodentizids in das Gangsystem der Zielarten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Köder für Nichtzielarten unzugänglich ausgebracht werden und dadurch eine unnötige Gefährdung für diese Arten ausgeschlossen wird.
  • Persönliche Schutzausrüstung
    In der Zulassungsbeschreibung der verwendeten Mittel finden Sie die Anwendungsbestimmungen hinsichtlich erforderlicher Schutzkleidung. Beim Ausbringen der Köder sind zum Eigenschutz immer geeignete Schutzhandschuhe zu tragen, um eine Infektion mit Krankheitserregern wie Leptospirose, Tularämie, Hantaviren zu verhindern. Hantaviren werden vor allem über aufgewirbelten Staub von Mäusekot und -urin übertragen. Deshalb sollten beim Umgang mit Köderstationen oder Mäusefallen, neben den Handschuhen, auch ein Mundschutz (FFP3-Atemschutzmaske mit Virenfilter) getragen werden. 

Alle Pflanzenschutzmittelanwendungen müssen vom Anwender dokumentiert werden. Vorschriften in Bezug auf die Dokumentation sind zu beachten. Die Aufbewahrungsdauer beträgt drei Jahre ab Beginn des Folgejahres. 

Wer Rodentizide anwenden möchte, muss einen gültigen Sachkundenachweis besitzen. Ausnahmen bilden die verdeckte Ausbringung von Rodentiziden mit Legeflinten, das Auslegen von Ködern in Köderstationen und Einlegen von Ködern in den Wühlmauspflug. Diese Ausnahmen gelten als einfache Hilfstätigkeiten im Sinne des Pflanzenschutzgesetztes (§ 9 Abs. 5 Nr. 2 PflSchG), für die es keiner Sachkunde bedarf (Leitlinie Einfache Hilfstätigkeiten)

Prognose und Bekämpfung

Noch bevor ein Schaden eingetreten ist, geben vor allem im Spätsommer und Frühherbst aufgeworfene Erdhaufen einen deutlichen Hinweis auf die Besiedlung einer Fläche mit Schermäusen. Da aber Schermäuse auch Maulwurfgänge belaufen und umgekehrt, ist es wichtig zu prüfen, ob es sich um einen Schermaus- oder Maulwurfsgang/-hügel handelt. Maulwürfe stehen unter Artenschutz und dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung von Naturschutzbehörden bekämpft werden.
Geeignet ist dafür die Verwühlprobe. Wird die Fläche vor der Pflanzung gemäht, sind Erdhaufen früher zu erkennen. Auch bei Problemen mit der Schermaus gelten die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. Zunächst müssen Alternativen geprüft werden, bevor man eine Bekämpfung vorsieht. Aufgrund der unterirdischen Lebensweise ist eine Bekämpfung schwierig. Daher ist es wichtig, frühzeitig in der Besiedlungsphase der Kultur mit der Bekämpfung zu beginnen. Die Erfolgsaussichten sind dann deutlich höher.

Verwühlprobe

Die Bekämpfung der Schermäuse erfordert eine Prognose. Dazu wird ein gefundener Schermausgang etwa eine Spatenbreite weit aufgegraben (Verwühlprobe). Meist dauert es nicht lange und die Schermaus erscheint, um die Öffnung wieder zu schließen (zu „verwühlen“) und eine Umleitung anzulegen. Wird der Bau bewohnt, ist die Öffnung spätestens am nächsten Tag geschlossen. Maulwürfe verschließen die Löcher erst innerhalb mehrerer Tage. Die Kritische Zahl liegt hier schon bei einem „verwühlten“ Gang pro Fläche nach 24 Stunden.

Bekämpfung

Sinnvoll und wirksam ist eine Bekämpfung nur während der Vegetationsruhe von Spätherbst bis etwa März. Die Wanderaktivität der Tiere ist weitestgehend beendet. Die Baue der getöteten Mäuse bleiben meist bis zum Frühjahr unbesetzt (trotzdem ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich). Im Herbst sind die Wintervorräte bereits gesammelt. Rodentizid-Köder werden direkt angenommen und nicht in den Vorratskammern gelagert. Eine Bekämpfung im Frühjahr ist nicht sinnvoll, da die Schermäuse während der Vegetationsperiode keinen Schaden anrichten.

Sind auf der vorgesehenen Bekämpfungsfläche deutliche Merkmale von Feldmauspopulationen erkennbar, dann sollten diese vor einer Schermaus-bekämpfung reduziert werden. Feldmäuse benutzen oft Schermausbaue mit. Aufgrund der Köder- und Fallenkonkurrenz kann sonst der Bekämpfungserfolg erschwert oder verhindert werden. Um die Anwesenheit der Feldmaus zu belegen, eignet sich die Lochtretmethode. Grenzt an die gefährdete Kulturfläche eine andere mit Schermäusen besiedelte Fläche (Acker, Wiese etc.), sollte um die Behandlungsfläche herum ein mindestens 30 Meter breiter Sicherheitsstreifen eingeplant werden. Diese Maßnahme hilft, eine Wiederbesiedelung zu verzögern.

Einsatz von Rodentiziden

Beim Einsatz von Rodentiziden gegen die Schermaus müssen die Änderungen der Anwendungsverordnung Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beachtet werden.
Pro Schermaus-Bau sind möglichst in der Nähe des Baumittelpunktes ein bis zwei Köderplätze vorzusehen. Ist die gesamte Kulturfläche besiedelt, sind die einzelnen Baue nicht auseinander zu halten. In diesem Fall sind die Köderstationen/-plätze im Raster von maximal 30 x 30 Metern einzuplanen. Bei einer extremen Massenvermehrung ist ein deutlich engerer Verband erforderlich, um Schäden wirksam abzuwenden.

Aufgrund ihrer unterirdischen Lebensweise ist die Bekämpfung mit Rodentiziden nur im Gangsystem selbst möglich. Vor der Anwendung muss geprüft werden, ob der Gang befahren ist (Verwühlprobe, s.o.). Flachstreichende, an der Erdoberfläche aufgewölbte Gänge sind für eine Bekämpfung nicht geeignet. Wird der Gang genutzt, wird der Auswurfgang soweit aufgegraben, bis in 10 bis 20 cm Tiefe ein von der Schermaus gebauter etwa faustgroßer Hohlraum erscheint. Ist dieser Hohlraum mit dem weitergehenden Gang verbunden, kann darin der Köder platziert werden. Wichtig ist es, den Hohlraum danach wieder gut zu verschließen. Nur durch eine erneute Verwühlprobe kann der Bekämpfungserfolg kontrolliert werden.

Köder

Die Ausbringung der Köder muss dann verdeckt in Schermaus-Köderstationen oder mit Köderstab erfolgen. Dazu werden zunächst die Köderstationen mit zeitlichem Vorlauf (am besten Spätsommer) eingebaut, da sie meist nicht gleich angenommen und öfters verwühlt werden. Eine mehrmalige Kontrolle der Stationen ist daher wichtig. Mit der oben genannten “Verwühlprobe“ lässt sich feststellen, ob die Gänge noch genutzt werden. Gleichzeitig kann man damit ausschließen, dass die Gänge von – unter Naturschutz stehenden – Maulwürfen stammen.

In den befahrenen Gang oder an der Stelle der abgenagten Pflanze wird die Köderstationen zunächst in den Boden gedrückt, bis der Abdruck deutlich erkennbar ist. Dieser Abdruck wird mit dem Hohlspaten aufgegraben bis der Schermausgang sichtbar wird. Die Köderstationen wird unter leichtem Drehen in diesen Gang gedrückt, bis ein, besser zwei Einläufe der Station an den Schermausgang anschließen. So soll die Maus mindestens eine Öffnung finden oder hindurchschlüpfen können. Überflüssige Erde wird aus der Station entfernt und der Gangboden etwas vertieft, damit die von der Schermaus aus dem Gang geschobene Erde die Köderstation nicht gleich wieder verschließt. Hohlräume zwischen den Außenwänden und dem Boden müssen vorsichtig mit Erde gefüllt werden.

Vor einer Bekämpfung wird auf dem Boden der Station ein noch nicht begifteter Kontrollköder befestigt (geeignet sind auf Schaschlikspieße aufgespießte Apfelstücke, Karotten, Kartoffeln). Die Befestigung dient der Kontrolle, ob der Köder angenommen wurde und verhindert das Eintragen in die Vorratskammer. Anschließend wird die Station sorgfältig verschlossen, sonst verstopft die Schermaus diese schon nach kurzer Zeit und der Köder wäre isoliert.

Um sie leichter wiederzufinden kann man benachbarte Bäumchen farblich markieren. Vorsicht: Eingeschlagene Pfosten zur Markierung können das Gangsystem zerstören. Außerdem ist darauf zu achten, die Gänge nicht zu zertreten, zum Beispiel indem man immer von der gleichen Seite zum Köderplatz geht. Da Mäuse sehr geräusch- und erschütterungsempfindlich sind, verschließen sie den Gang und die Station wird nicht mehr angenommen.

Die Schermausstationen sollten möglichst in die Pflanzreihen eingebaut werden, damit sie bei Kulturpflegemaßnahmen nicht stören und bis zum Dichtschluss der Kultur auf der Fläche verbleiben.

Zäune gegen Schermäuse

Bei unbesiedelten Flächen kann ein Schermauszaun verwendet werden, der dauerhaft wirksam bleibt. Dieser besteht aus einem Meter breitem punktgeschweißtem, verzinktem Maschendraht und wird 0,5 Meter tief in den Boden eingebaut. Der obere Rand wird auf ca. fünf bis zehn Zentimeter Breite waagerecht nach außen umgeknickt, um ein Überklettern zu verhindern.

Vergrämung, Fräsen und Herbizidbehandlungen

Eine Vergrämung der Schermaus mittels des Anbaus bestimmter Pflanzen oder Einsatz schall-, ultraschall- oder magnetfelderzeugender Geräte, gilt bisher nicht als erfolgversprechend.

Fräsen des Begleitwuchses zerstört nicht nur Teile des Bausystems und tötet einige Mäuse, sondern vernichtet auch einen Großteil der Nahrungspflanzen. Somit werden die Tiere gezwungen, auf Forstpflanzen auszuweichen.

Aus gleichem Grund wirkt die Herbizidbehandlung bereits besiedelter Flächen schadensverstärkend.

Da bekämpfte Flächen innerhalb weniger Wochen von angrenzenden Schermauspopulationen wiederbesiedelt werden können, ist es notwendig, die Kontrollen und Nachbestückung während der gesamten Bekämpfungsperiode sorgfältig durchzuführen (dies bedeutetet aber nicht eine ganzjährige Dauerbeköderung). Der bereits erwähnte Sicherheitsstreifen um die Behandlungsfläche verzögert die Wiederbesiedelung. Das Lagern großer Heu-, Stroh- und Reisighaufen auf der Fläche erhöht das Schadensrisiko.

Triebenbacher C., Geisthoff, N. et.al., Mäuse im Wald – Prognose, Bekämpfung, gesundheitliche Aspekte, AFZ- DER WALD, 23/2025; 

Triebenbacher C., Mäuse in Forstkulturen, LWF-Merkblatt 24, Dez. 2024; 

Wenk, M., Mäuse, Waldschutz-Merkblatt 55, Dez, 2016; Landesbetrieb Forst Brandenburg, LFE